BUND Kreisgruppe Ludwigshafen
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Antworten von Herrn Wegner

11. September 2025

Antworten von Herrn Wegner

„Welche Rolle spielt für Sie die Freiraumsicherung in Ludwigshafen?“

1.    Welche Position haben Sie bezüglich der Fortschreibung des Flächennutzungsplans und begleitend dazu des Landschaftsplans?

Ludwigshafen gehört laut Deutscher Umwelthilfe zu den heißesten Städten Deutschlands: Über 88 % der Bevölkerung sind stark von Hitze betroffen. Der Klimawandel verschärft diese Lage. Deshalb haben für mich Klimaschutz und Klimaanpassung höchste Priorität.
Wichtige Maßnahmen sind:
•    Erhalt und Ausbau von Grünflächen
•    Entsiegelung unnötig versiegelter Flächen
•    Pflanzung klimaresilienter Bäume
•    Sicherung von Kaltluftleitbahnen

Die 3-30-300-Regel des Stadtforschers Cecil Konijnendijk („3 Bäume im Blickfeld, 30 % Kronendach im Wohnumfeld, 300 m bis zur nächsten Grünfläche“) ist für mich eine hervorragende Leitlinie auch für Ludwigshafen.

Gleichzeitig müssen wir die Balance halten zwischen Klimaschutz, Wohnraumbedarf und wirtschaftlicher Entwicklung. Kompromisse sind unvermeidlich, aber sie dürfen nicht zu Lasten der Gesundheit und Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger gehen.

Das Klimaanpassungskonzept der Stadt ist für mich die zentrale Grundlage bei der Fortschreibung von Flächennutzungs- und Landschaftsplan.

2.    Welche Rolle spielt für Sie das Klimaanpassungskonzept?

Das Klimaanpassungskonzept ist die maßgebliche Grundlage bei allen weiteren Planungen zur Stadtentwicklung.

3.    Gibt es in Ihrem Programm ein Konzept zur Entsieglung von nicht mehr genutzten befestigten Flächen?

Ja. Ich werde die bereits begonnenen Programme fortführen und gezielt ausbauen. Unlängst habe ich nochmals Flächen in Augenschein genommen und dabei weitere Handlungsmöglichkeiten erkannt. 

4.    Es sollen 3000 neue Wohnungen geschaffen werden. Auf welchen Flächen sollen diese Wohnungen entstehen und wie soll deren Umgebung gestaltet werden?“
a.    Auf welcher Basis berechnet sich dieser Bedarf?
b.    Wie hoch soll Ihrer Meinung nach die Quote der Sozialwohnungen sein?


Die Basis von 3.000 fehlenden Wohnungen ist keine gesicherte Zahl. Sie ist das ungesicherte Ergebnis der bisherigen Evaluation. Ich selbst schätze den Bedarf größer ein. Die Wohnungsmärkte zwischen Ludwigshafen, Mannheim und Heidelberg sind nicht derart abgegrenzt, dass ein alleiniges Engagement in Ludwigshafen zu Entspannung des Wohnungsmarktes führen würde. 

Um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen werde ich mich mit aller Kraft dafür einsetzen, dass Ludwigshafen notfalls wieder selbst Wohnungen baut. Dabei strebe ich eine Quote für Sozialwohnungen von mindestens 30% an.
Die Flächen werden so ausgewählt werden, dass bestehende Grünflächen und Kaltluftleitbahnen möglichst erhalten werden. Transparenz und eine frühzeitige Bürgerbeteiligung ist dabei für mich unverzichtbar.

5.    Wie möchten Sie die aktuellen Planungen und Umsetzungen mit Eingriffen in Natur und Landschaft (Entwicklungsachse West - Heinrich-Pesch-Haus, am Zehnmorgenweiher, Gelände der alten Pfalzwerke, KITA-Bau etc.) zugunsten des Stadtklimas ausgleichen?

Ich werde mich dafür einsetzen, dass Eingriffe so gering wie möglich bleiben. Wo sie unvermeidbar sind, müssen innerstädtische Ausgleichsmaßnahmen erfolgen: klimaresistente Bäume mit hoher Kühlwirkung, Brunnen, zusätzliche Grünflächen und konsequente Entsiegelung.

6.    Ist ein Stopp der Ausweisung von Neubaugebieten für Sie denkbar, solange in vielen bereits ausgewiesenen Gebieten noch kein Neubau begonnen wurde?

Ja, das ist für mich denkbar, vorausgesetzt, gewichtige Gründe sprechen dafür. Auch hier setze ich auf eine frühzeitige und transparente Bürgerbeteiligung.

7.    Wie stehen Sie dazu, dass Ausgleichsmaßnahmen auf Kosten von landwirtschaftlichen Flächen gemacht werden?
Ich sehe dies kritisch. Landwirtschaftliche Flächen sind für unsere regionale Versorgung unverzichtbar. Kompensation darf dort nur erfolgen, wenn ein klarer ökologischer Mehrwert nachgewiesen ist.

8.    Wie positionieren Sie sich bei der Zusammenarbeit mit Investoren?
a.    Wer soll in Zukunft das Stadtbild bestimmen, der Investor oder die Stadt?

            Das Stadtbild wird von der Stadt unter Beteiligung der Bürger bestimmt.

b.    In welcher Priorität wägen Sie Wohnbedarf, Stadtklima, Ökologische und Klimatische Aspekte und Investoreninteressen bei weiteren Bauvorhaben ab?

Wohnbedarf, Stadtklima, ökologische Belange und Investoreninteressen müssen in Einklang gebracht werden. Vorrang haben dabei das Stadtklima und die Lebensqualität der Menschen. Frühzeitige Beteiligung von Bürgerschaft, Interessenverbänden und Naturschutzbeirat ist für mich Pflicht.  

Welche Bedeutung hat für Sie der Themenkomplex Stadtökologie und Stadtgrün und welche Schwerpunkte wollen Sie hierfür setzen?


Stadtgrün ist Gesundheitsvorsorge, Klimaschutz und Lebensqualität zugleich. Deshalb will ich die grüne Infrastruktur in allen Stadtteilen stärken, Klimaanpassung und Aufenthaltsqualität verbinden und eine bürgernahe Pflege und Beteiligung fördern. 

Ludwigshafen steht vor großen Herausforderungen: Hitzebelastung in den Quartieren, Luftqualität, Hochwasser- und Starkregengefahren sowie das Bedürfnis nach wohnungsnahen Erholungsräumen. Eine grüne, klimaresiliente Stadt bedeutet bessere Lebensbedingungen für alle Generationen – gerade für Kinder, Familien und ältere Menschen. 

Ich begrüße das aktuell geplante ambitionierte Projekt zur Begrünung des Bürgerhofs und halte dieses Projekt für zielführend und wegweisend. Im Rahmen des Projekts City-West sind bereits einige naturschutzrelevante Sachverhalte berücksichtigt. Darüber bin ich erfreut. Der aktuelle Stand ist gleichwohl noch zu hinterfragen, ob alle Belange des Naturschutzes berücksichtigt wurden. Das Gleiche gilt für die Helmut-Kohl Allee. Der dort vorgesehene Baumbestand ist – wie ich meine – nicht zielführend.

9.    Welche Bedeutung hat für Sie die rechtzeitige Beteiligung des Naturschutzbeirats bei Planungen?

     Die frühzeitige Einbindung des Beirats hat für mich eine hohe Priorität. Das soll übrigens bei allen Beiräten der Stadt so erfolgen. Deren Expertise sollte möglichst bereits vor den ersten Planungen genutzt werden. Das erspart spätere Umplanungen und könnte den Planern die die Bedingungsanalyse vereinfachen. Ich betrachte eine derartige Vorgehensweise auch als Verwirklichung von Mitbestimmung und Teilhabe als Kern meines Anliegens als Oberbürgermeister der Stadt Ludwigshafen.

10.    Welchen Stellenwert haben in Ihrer Arbeit als OB die Einführung, Umsetzung und Kontrolle der Baumschutzverordnung?
Ich halte eine Baumschutzverordnung grundsätzlich für sinnvoll und notwendig. Baumfällungen müssen auf ein Minimum reduziert und durch Ersatzpflanzungen ausgeglichen werden. Die nähere Ausgestaltung bedarf der Abstimmung. 

11.    Werden Sie für grundsätzlichen Ersatz von gefällten Bäumen (sofern es sinnvoll ist) sorgen?

Ja, ich werde mich dafür einsetzen – sofern es ökologisch sinnvoll ist. Im privaten Bereich (Kleingarten) und bei bestimmten Baumgrößen möchte ich unnötigen Verwaltungsaufwand vermeiden. 

12.    Werden Sie
a.    Das Streusalz-Verbot umsetzen und kontrollieren?
b.    Das Pestizid-Verbot umsetzen und kontrollieren?
c.    Bei Aufgrabungen und Bauarbeiten im Umfeld von Bäumen stärkere Kontrolle zur Vermeidung von Schäden einführen?
d.    Wahl-Plakatwerbung an Bäumen haben?

a – c: Vorgaben wie Streusalz- und Pestizidverbot oder Schutz von Bäumen bei Bauarbeiten müssen konsequent umgesetzt und kontrolliert werden. Die aktuellen Exzesse bei der Nutzung von Streusalz – insbesondere entlang der Rhein-Galerie und im privaten Bereich - sind mir ein besonderes Dorn im Auge.

d: Wahlplakate an Bäumen sind bereits aktuell untersagt. Das begrüße ich. Künftig will ich die Zahl der Plakate reduzieren und Materialien umweltfreundlicher gestalten. Darauf habe ich bereits öffentlich hingewiesen. Beim diesjährigen OB-Wahlkampf werden durch die Plakate 4,5 Tonnen Sondermüll produziert, dessen Nutzen durchaus hinterfragt werden muss. 

13.    Wie wollen Sie sicherstellen, dass Artenschutz gewährleistet wird?
a.    Wird bei Bauanträgen (Formular) auf den rechtlich zwingenden Artenschutz hingewiesen bzw. dieser auch abgefragt?

b.    Wird in den Ausschreibungen (z.B. Baumpflege) ein Artenschutzkenntnis-Nachweis eingefordert?

c.    Werden ausführende Betriebe dahingehend ausgewählt und auch kontrolliert?

d.    Werden während der Hauptbrut- und Vegetationszeit auch Absperrungen in sensiblen Außenbereichen, wie Brückweg Graben oder Rehbachmündung (siehe Reißinsel in Mannheim) in Betracht gezogen und ggfls. Umgesetzt?

a. Der Artenschutz muss in Bauanträgen verpflichtend berücksichtigt werden. Das entspricht bereits der Rechtslage. Ob dabei ein aktueller und sicherer Datenbestand zugrunde gelegt wird, muss fortwährend hinterfragt werden. Insoweit sind Hinweise der Naturschutzverbände zur prüfen und in die Bestandserfassung einzuarbeiten. 

b. Ein Nachweis über Artenschutzkenntnisse in Ausschreibungen ist sinnvoll – wenn der Artenschutz durch die beauftragte Leistung betroffen sein könnte.

c. Ausführende Betriebe müssen entsprechend ausgewählt und kontrolliert werden.

d. Schutzmaßnahmen wie Absperrungen in Brutzeiten sind eine gute Anregung, die ich aufgreifen werde. Allerdings räume ich ein, dass ich die Gebiete bisher nicht abschließend kenne und Art und Umfang solcher Maßnahmen bisher nicht vollständig einschätzen kann.

14.    Werden Baum-Schnittmaßnahmen in der Hauptbrut- und Vegetationszeit die große Ausnahme bleiben?

Baumschnitt in dieser Zeit darf nur in Ausnahmefällen erfolgen. 

15.    Wird die Anleinpflicht von Hunden stärker kontrolliert?

Ich befürworte eine stärkere Kontrolle der Anleinpflicht.

16.    Wie ist der Stellenwert der Biotopverbund-Planung gegenüber anderen städtischen Planungen?

     Neben der Klimakrise ist das Artensterben die größte ökologische Herausforderung. Der Biotopverbund hat deshalb für mich hohe Priorität in der Stadtplanung.

17.    Halten Sie die Anzahl der qualifizierten Mitarbeiter des Kommunalen Vollzugsdienstes für den Vollzug im Außenbereich für ausreichend? (z.B. bei der Abfallentsorgung, freilaufenden Hunden, Grünabfällen die zum Teil zur Freisetzung von invasiven Neophyten führen)?
     Nein! Ich werde nach Amtsantritt prüfen, ob die personelle Ausstattung für den Vollzug im Außenbereich (z. B. Abfall, freilaufende Hunde, invasive Arten) ausreichend ist, und bei Bedarf aufstocken. Leider gilt bei solchen Maßnahmen ein Finanzierungsvorbehalt, den ich zu beachten habe. Gerade im Hinblick von Neophyten bedarf es meines Erachtens einer aktiveren Einbindung der Bevölkerung. 

Ich bedanke mich an dieser Stelle für Ihr Engagement. Ich würde mir wünschen, dass ich als Oberbürgermeister mit Ihnen gemeinsam den Naturschutz weiterentwickeln und vorantreiben kann, damit uns und kommenden Generationen die Lebensgrundlage erhalten 

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